Si avia vestra sibi et eustolio, quam mutuam dederat pecuniam, dari fuit stipulata, nihil ei, cuius subiecta iuri non fuerit, quaerere potuit.
von martin862 am 27.10.2015
Wenn Ihre Großmutter eine formelle Vereinbarung über Geld getroffen hätte, das sie verliehen hatte, um es sich und Eustolius zurückzuzahlen, hätte sie keinen Rechtsanspruch für Eustolius schaffen können, da sie nicht unter seiner rechtlichen Autorität stand.
von yara.938 am 10.05.2022
Wenn Ihre Großmutter für sich und für Eustolius, das Geld, das sie als Darlehen gegeben hatte, zu zahlen vereinbart hatte, konnte sie nichts für denjenigen erwerben, dessen Rechtsgewalt sie nicht unterworfen war.