Si quidem zenoni stipulanti mortis vel cruciatus corporis territus timore spopondisti, adversus experientem exceptione proposita defendi potes.
von aalyha.b am 16.04.2023
Wenn du Zeno, der eine Vereinbarung traf, durch Todesangst oder Körperfolter erschrocken, ein Versprechen gegeben hast, kannst du dich gegen den Klagenden durch Einrede verteidigen.
von fiona.m am 24.05.2015
Wenn du Zeno unter Androhung von Tod oder körperlicher Folter eine Zusage gemacht hast, kannst du dich gegen seine Forderung vor Gericht durch Einrede verteidigen.