Pro portione tua, qua domum ad te pertinere dicis, si iudicatum non est, actiones dirigere potes.
von ciara9921 am 24.12.2019
Du kannst eine Rechtshandlung für deinen beanspruchten Hausanteil einleiten, wenn noch kein Urteil in der Angelegenheit ergangen ist.
von jona.915 am 07.01.2024
Bezüglich Ihres Anteils, mit dem Sie behaupten, das Haus gehöre Ihnen, können Sie rechtliche Schritte einleiten, sofern keine gerichtliche Entscheidung ergangen ist.