Sed si eis heredibus omnem pecuniam exsolvisti, quibus nomen patris tui testator in divisione adscripserat, doli mali exceptione adversus alios agentes tueri te potes.
von levin957 am 05.06.2024
Wenn du jedoch allen Erben das Geld gezahlt hast, denen der Name deines Vaters, des Erblassers, bei der Aufteilung zugewiesen wurde, kannst du dich mittels der Einrede des Betrugs gegen andere Anspruchsteller verteidigen.
von karlo838 am 04.04.2016
Wenn du jedoch allen Erben die Geldsumme gezahlt hast, denen der Schuldname deines Vaters bei der Erbteilung zugewiesen wurde, kannst du dich gegen Ansprüche anderer mit der Einrede des Betrugs verwahren.