Ideoque parens pro tua portione sententiae ob cessationem alterius ex causa iudicati conveniri non potes.
von johanna836 am 05.03.2022
Als Elternteil können Sie nicht für das Versäumnis einer anderen Person zur Zahlung eines Gerichtsurteils verklagt werden.
von emilie.u am 21.12.2014
Daher kann der Elternteil für seinen Anteil des Urteils wegen des Säumnisses eines anderen aus Gründen des Rechtspruches nicht verklagt werden.