Sin autem ex utraque parte quantitas aequa inveniatur, sine omni dubitatione totam rem antea pigneratam retineat.
von noemie857 am 24.10.2024
Sollte jedoch von beiden Seiten eine gleiche Menge gefunden werden, so behalte er ohne jeden Zweifel die zuvor verpfändete Sache vollständig.
von melissa.917 am 23.10.2017
Sollten jedoch gleiche Beträge auf beiden Seiten gefunden werden, können sie definitiv die gesamte Sache, die zuvor als Pfand diente, behalten.