Servos, quos nullo iure a creditore venisse dicis, pater tuus vel tu, si hereditas eius ad te pertinet, a possessoribus petere potes.
von benet.873 am 20.07.2018
Du oder dein Vater könnt die Sklaven, die angeblich unrechtmäßig vom Gläubiger verkauft wurden, von ihren derzeitigen Besitzern zurückfordern, vorausgesetzt, du bist der Erbe deines Vaters.
von carolin.k am 31.03.2022
Die Sklaven, die du als ohne rechtmäßigen Grund vom Gläubiger verkauft bezeichnest, kann dein Vater oder du, sofern die Erbschaft dir zusteht, von den Besitzern fordern.