Si igitur poteris evidentibus probationibus monstrare creditorem per suppositam imaginarii emptoris personam semper possessionem tenuisse nec vendita bona fide praedia postea sinceriter comparasse, potes oblata pecunia cum usuris ad restitutionem creditorem compellere.
von leonard877 am 01.10.2018
Wenn Sie sodann durch eindeutige Beweise nachweisen können, dass der Gläubiger durch die Zwischenperson eines fingierten Käufers stets im Besitz war und die verkauften Liegenschaften nicht später redlich erworben hat, können Sie den Gläubiger durch Zahlung des Betrags nebst Zinsen zur Rückerstattung zwingen.
von mica922 am 22.10.2015
Wenn Sie durch eindeutige Beweise nachweisen können, dass der Gläubiger den Besitz mittels eines Scheingeschäfts innegehabt hat und die Immobilien nicht später in gutem Glauben erworben hat, können Sie den Gläubiger zur Rückgabe der Immobilie gegen Rückzahlung des Geldes mit Zinsen zwingen.