Et si quidem unus creditor aliis omnibus gravior in summa debiti inveniatur, ut omnibus in unum coadunatis et debitis eorum computatis ipse alios antecellat, ipsius sententia obtineat, sive indulgere tempus sive cessionem accipere desiderat.
von ella.i am 15.02.2022
Und wenn tatsächlich ein Gläubiger unter allen anderen als gewichtiger in der Gesamtsumme der Schuld gefunden wird, sodass bei Zusammenführung aller und Berechnung ihrer Schulden er die anderen übertrifft, so soll seine Meinung maßgebend sein, ob er die Stundung gewähren oder eine Zession akzeptieren möchte.
von finn.y am 02.03.2014
Wenn ein einzelner Gläubiger ermittelt wird, dessen Forderung größer ist als die aller anderen Gläubiger zusammengenommen, sodass seine Forderung bei Zusammenrechnung aller Schulden die anderen übersteigt, sollte seiner Entscheidung gefolgt werden, sei es, dass er die Zahlungsfrist verlängern oder eine Eigentumsabtretung akzeptieren möchte.