Propter honorem municipalem vel munus bonis cedentium invidiosam admitti cessionem minime convenit, sed his obnoxios pro modo substantiae fungi.
von joanna.9959 am 13.02.2020
Aufgrund kommunaler Ehre oder Amt ist es keineswegs angemessen, eine neidische Abtretung der Güter derjenigen zuzulassen, die nachgeben, sondern diejenigen, die diesen Dingen unterliegen, müssen nach Maß ihrer Substanz handeln.
von charlotte.832 am 20.12.2018
Es ist nicht angemessen, eine schädliche Konkurserklärung zu akzeptieren, um kommunale Ämter oder Pflichten zu umgehen; stattdessen sollten diejenigen, die für solche Pflichten verantwortlich sind, diese nach ihren Möglichkeiten erfüllen.