Si quis in quacumque lite iterum provocaverit, non licebit ei tertio in eadem lite super isdem capitulis provocatione uti vel sententias excellentissimorum praefectorum praetorio retractare:
von louis.827 am 10.12.2022
Wenn jemand in irgendeinem Rechtsstreit zum zweiten Mal Berufung eingelegt hat, soll es ihm nicht erlaubt sein, in demselben Rechtsstreit bezüglich derselben Punkte ein drittes Mal Berufung einzulegen oder die Urteile der hervorragendsten Prätorianerpräfekten neu zu prüfen.
von kristina9892 am 07.06.2016
Wenn jemand in irgendeinem Rechtsstreit bereits eine zweite Berufung eingelegt hat, wird ihm nicht erlaubt sein, eine dritte Berufung zu denselben Punkten in demselben Fall zu erheben, noch die Entscheidungen der höchsten Gerichtspräfekten anzufechten.