Si quis adversus praefectorum praetorio sententias duxerit supplicandum victusque fuerit denuo, nullam habebit licentiam iterum super eadem causa supplicandi.
von joshua.873 am 08.07.2015
Wenn jemand gegen die Entscheidungen der Prätorianerpräfekten Berufung einlegt und seinen Fall verliert, wird er keine Möglichkeit haben, in derselben Angelegenheit erneut Berufung einzulegen.
von alessio.979 am 24.01.2017
Sollte jemand gegen die Urteile der Prätorianerpräfekten Berufung eingelegt haben und abermals unterlegen sein, so hat er keine Befugnis, in derselben Sache erneut Berufung einzulegen.