Ita tamen possessionis reformationem fieri oportet, ut integra omnis proprietatis causa servetur.
von yanic903 am 28.04.2015
Die Wiederherstellung des Besitzes sollte so durchgeführt werden, dass alle Eigentumsrechte vollständig geschützt bleiben.
von lilli874 am 19.03.2015
So muss jedoch die Wiederherstellung des Besitzes erfolgen, dass die gesamte Angelegenheit des Eigentums unversehrt bewahrt wird.