Quamvis ancilla, de cuius dominio disceptabatur et a rectore provinciae contra te iudicatum fuerat, in fatum concesserit, tamen cum appellationem super ea interpositam fuisse et in numero cognitionum pendere proponas, ea provocatio suo ordine propter peculium ancillae audiri debet.
von isabell.836 am 11.08.2017
Obwohl die Sklavin, über deren Eigentum gestritten wurde und gegen dich vom Provinzverwalter ein Urteil ergangen war, in den Tod gegangen ist, soll dennoch, da du angibst, dass gegen sie Berufung eingelegt wurde und diese unter den anhängigen Gerichtsverfahren schwebt, diese Berufung in ihrer ordnungsgemäßen Reihenfolge wegen des Peculiums der Sklavin gehört werden.
von jakob.n am 15.04.2023
Obwohl die Sklavin, deren Eigentumsverhältnisse umstritten waren, verstorben ist und der Provinzgouverneur gegen Sie entschieden hatte, sollte die Berufung, die Sie als eingereicht und noch in Prüfung befindlich angeben, normal fortgeführt werden, da sie das persönliche Eigentum der Sklavin betrifft.