Sciant autem se provocatores vel ab exsecutione appellantes vel ab articulo, si eos perperam intentionem cognitoris suspendisse claruerit, quinquaginta librarum argenti animadversione multandos.
von eliana.942 am 14.02.2021
Es sollen die Appellanten wissen, sei es von der Vollstreckung oder vom Rechtsartikel, dass sie, wenn klar wird wird, dass sie die Absicht des Richters ungebührlich ausgesetzt haben, mit einer Geldstrafe von fünfzig Pfund Silber belegt werden.
von christina.t am 22.10.2020
Berufungsführer, die entweder die Urteilsvollstreckung oder eine Rechtsfrage anfechten, sollen wissen, dass sie mit einer Geldstrafe von fünfzig Pfund Silber belegt werden, wenn festgestellt wird, dass sie die Entscheidung des Richters unbegründet verzögert haben.