Si clericus ante definitivam sententiam frustratoriae dilationis causa ad appellationis auxilium convolaverit, multam quinquaginta librarum argenti, quam contra huiusmodi appellatores sanctio generalis imponit, cogatur expendere.
von aiden.j am 23.10.2017
Wenn ein Geistlicher vor dem endgültigen Urteil aus Gründen einer verzögernden Frustration Berufung einlegt, soll er gezwungen sein, die Geldbuße von fünfzig Pfund Silber zu entrichten, die die allgemeine Verordnung gegen solche Berufende verhängt.
von maximilian.8967 am 18.03.2018
Wenn ein Geistlicher vor dem Endurteil eine Berufung nur zur Verzögerung des Verfahrens einreicht, muss er eine Geldbuße von fünfzig Pfund Silber zahlen, die als übliche Strafe gegen solche Berufende verhängt wird.