Ea condicione, ut, si proconsules vel omnes orientis, augustalis, vicarii fuerint cognitores, non tam ad clementiam nostram quam ad amplissimas potestates sciant esse referendum.
von nico.8867 am 30.08.2013
Unter der Bedingung: Wenn Provinzstatthalter, östliche Beamte, der Präfekt von Ägypten oder regionale Verwaltungsbeamte als ermittelnde Richter fungieren, sollen sie wissen, dass sie die Angelegenheit nicht direkt uns, sondern stattdessen den höchsten Autoritäten weiterleiten müssen.
von mateo.x am 04.12.2019
Unter der Bedingung, dass, wenn Prokonsule oder alle Amtsträger des Orients, die Augustales, Vikare Untersuchungsführende gewesen sind, sie wissen sollen, dass die Angelegenheit nicht so sehr unserer Gnade als vielmehr den höchstrangigen Autoritäten zu übertragen ist.