Cum post sententiam discussoris vel rationalis fuerit provocatum, ad sinceritatem tuam negotium transferatur, ut, si mediocritas negotii aut longinquitas regionis ad iudicium tuum litigatores venire non patitur, iudicio rectoris provinciae, quem ipse probaveris, negotium deleges.
von nino.r am 09.11.2021
Wenn gegen eine Entscheidung eines Finanzbeamten oder Buchhalters Berufung eingelegt wird, sollte der Fall an Sie übertragen werden. Wenn der Fall zu geringfügig ist oder die Parteien zu weit entfernt sind, um zu Ihrem Gericht zu kommen, können Sie den Fall an einen Provinzgouverneur Ihrer Wahl übertragen.
von benedict.v am 28.08.2017
Wenn nach dem Urteil des Diskussors oder Rationals Berufung eingelegt wurde, soll die Angelegenheit an Eure Vortrefflichkeit übertragen werden, so dass, falls die Bescheidenheit des Falles oder die Entfernung der Region es nicht erlauben, dass die Streitparteien zu Eurem Gericht kommen, Ihr die Sache dem Urteil des Provinzrektors überlassen könnt, den Ihr selbst als geeignet befunden habt.