Nec enim iudicem oportet iniuriam sibi fieri existimare eo, quod litigator ad provocationis auxilium convolavit.
von jonna8945 am 28.10.2021
Es geziemt sich nicht, dass ein Richter eine Verletzung seiner Ehre darin sieht, dass ein Prozesspartei Zuflucht zum Rechtsmittel der Berufung genommen hat.
von alexandar.903 am 14.01.2017
Ein Richter sollte es nicht persönlich nehmen, wenn ein Prozessbeteiligter Berufung einlegt.