Si contra maiorem quinque et viginti annis sententia lata provocationis secutae tempore praefinito causas non esse repraesentatas nec appellatione pendente transactione finitum negotium rector animadverterit, res iudicatas exsequi curabit.
von mayah.k am 03.03.2020
Stellt der Amtsträger fest, dass bei einer Verurteilung einer Person über fünfundzwanzig Jahre gegen die festgelegte Berufungsfrist verstoßen wurde und die Angelegenheit während des Berufungsverfahrens nicht durch Vergleich beigelegt wurde, wird er sicherstellen, dass das ursprüngliche Urteil vollstreckt wird.
von leoni932 am 02.04.2022
Wenn gegen eine Person über fünfundzwanzig Jahre eine Verurteilung ergangen ist und innerhalb der vorgeschriebenen Frist der nachfolgenden Berufung die Gründe nicht vorgebracht wurden noch während des schwebenden Berufungsverfahrens die Angelegenheit durch Vergleich beendet wurde, wird der Gouverneur, sofern er dies bemerkt, dafür Sorge tragen, dass die rechtskräftigen Entscheidungen vollstreckt werden.