Datam sententiam dicitis, quam ideo vires non habere contenditis, quod contra res prius iudicatas, a quibus provocatum non est, lata sit.
von bela.f am 03.06.2015
Sie sprechen von einem vorliegenden Urteil, das Sie deshalb als rechtlich unwirksam betrachten, weil es gegen bereits rechtskräftig entschiedene Angelegenheiten ergangen ist, gegen die keine Berufung eingelegt wurde.
von alina.948 am 26.12.2018
Sie sprechen von einem Urteil, das Sie als unwirksam betrachten, weil es Ihrer Meinung nach den vorherigen rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen widerspricht.