Cuius rei probationem si promptam habetis, et citra provocationis adminiculum quod ita pronuntiatum est sententiae auctoritatem non obtinebit.
von carolina.z am 14.07.2019
Sofern Sie klare Beweise für diese Angelegenheit haben, wird das gefällte Urteil ohne Durchlaufen des Berufungsverfahrens keine Rechtskraft erlangen.
von tom.9921 am 04.08.2019
Wenn von dieser Sache ein unmittelbarer Beweis vorliegt und ohne Berufungsmöglichkeit wird die so ausgesprochene Entscheidung keine rechtliche Gültigkeit erlangen.