Non hoc minus sententia adversus te lata iuris substiti, quod adversaria tua minor viginti quinque annis constituta causam suam marito sine curatore agendam mandavit.
von magdalena.t am 02.03.2023
Nicht minder stand das Urteil gegen dich rechtlich in Kraft, weil deine weibliche Gegnerin, die noch nicht fünfundzwanzig Jahre alt war, ihren Fall ihrem Ehemann zur Führung ohne Beistand übertragen hatte.
von jara.t am 05.09.2017
Das Rechtsurteil gegen Sie bleibt gültig, obwohl Ihre Gegnerin, die noch nicht fünfundzwanzig Jahre alt war, ihren Ehemann ermächtigt hat, ihren Fall ohne gesetzlichen Vormund zu führen.