Sin autem plures creati vel creatae sint, sive unius fecit mentionem sive pluraliter nuncupavit, nihilo minus omnes ad libertatem ad prima veniant cunabula, cum in ambiguis sensibus melius est, et maxime in libertate, favore eius humaniorem amplecti sententiam.
von katharina902 am 16.08.2019
Wenn jedoch mehrere Personen als Erben geschaffen wurden, seien es Männer oder Frauen, ob er einen einzeln erwähnt oder sie in der Mehrzahl genannt hat, sollen dennoch alle zur Freiheit in ihren ersten Lebensjahren gelangen, da es bei mehrdeutigen Bedeutungen besser ist, und besonders in Freiheitsfragen, die menschenfreundlichere Auslegung zu bevorzugen.
von mattis9836 am 25.10.2013
Sollten jedoch mehrere Erben ernannt worden sein, unabhängig von ihrem Geschlecht und ob sie einzeln oder als Gruppe genannt wurden, sollten sie alle von Beginn an die Freiheit gewähren, da bei Unklarheiten, insbesondere in Freiheitsfragen, die menschenfreundlichere Auslegung vorzuziehen ist.