Si itaque praesidem provinciae, qui rem iudicatam exsequi debet, adieris et adlegaveris res soli, quae pignori datae sunt, diu subhastatas ex compacto sive ambitione diversae partis emptorem non invenire, in possessionem earum te mittet, ut vel hoc remedio res tam diu tracta ad effectum perducatur.
von conrat.933 am 02.10.2022
Wenn Sie sich an den Provinzgouverneur wenden, der für die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen zuständig ist, und darlegen, dass die als Sicherheit gegebene Immobilie bereits seit langem versteigert wird, aber aufgrund von Absprachen oder Behinderungen durch die Gegenpartei keinen Käufer findet, wird er Ihnen den Besitz der Liegenschaft gewähren. Diese Lösung wird diese sich lange hinziehende Angelegenheit endlich zum Abschluss bringen.
von elin932 am 07.05.2015
Wenn Sie daher den Gouverneur der Provinz, der das rechtskräftige Urteil vollstrecken muss, aufsuchen und geltend machen, dass die unbeweglichen Liegenschaften, die als Pfand gegeben wurden, seit langem zur Versteigerung ausgeschrieben sind und aufgrund von Absprache oder Intrige der Gegenpartei keinen Käufer finden, wird er Sie in den Besitz dieser Liegenschaften setzen, damit zumindest durch dieses Rechtsmittel die sich so lange hinziehende Angelegenheit zum Abschluss gebracht werden kann.