Nemo iudex vel arbiter existimet neque consultationes, quas non rite iudicatas esse putaverit, sequendum, et multo magis sententias eminentissimorum praefectorum vel aliorum procerum ( non enim, si quid non bene dirimatur, hoc et in aliorum iudicum vitium extendi oportet, cum non exemplis, sed legibus iudicandum est), nec si cognitionales sint amplissimae praefecturae vel alicuius maximi magistratus prolatae sententiae:
von leandro.p am 04.05.2021
Kein Richter oder Schiedsrichter sollte weder frühere Entscheidungen, die er als fehlerhaft betrachtet, noch – und dies ist noch wichtiger – die Entscheidungen hochrangiger Beamter oder anderer Führungspersonen befolgen (denn wenn ein Fall schlecht entschieden wurde, sollte dieser Fehler nicht andere Richtersprüche beeinflussen, da wir gemäß Gesetzen und nicht gemäß Präzedenzfällen urteilen müssen), noch die Entscheidungen der höchsten Verwaltungsbehörden oder anderer hochrangiger Amtsträger.
von felizitas.n am 14.08.2023
Es soll kein Richter oder Schiedsrichter meinen, weder die Beratungen, die er als nicht ordnungsgemäß beurteilt haben mag, sollten befolgt werden, noch viel weniger die Urteile der hervorragendsten Präfekten oder anderer Würdenträger (denn wenn etwas nicht gut entschieden wird, sollte dieser Fehler nicht auf andere Richter ausgedehnt werden, da Urteile nicht nach Beispielen, sondern nach Gesetzen gefällt werden müssen), noch die erkennungsrechtlichen Entscheidungen der bedeutendsten Präfektur oder irgendeines höchsten Amtsträgers: