A quo ter citatus si contumaciter praesentiam sui facere neglexerit, non abs re erit vel ad cogendum eum, ut se repraesentaret, possessionem bonorum cui incumbit ad te transferre et adversarium petitorem constituere, vel auditis defensionibus tuis id quod iuris ratio exegerit iudicare.
von victor.d am 11.08.2017
Wenn jemand nach dreimaliger Vorladung hartnäckig die Erscheinung vor Gericht verweigert, wäre es angemessen, entweder den Besitz des beanspruchten Vermögens an Sie zu übertragen und Ihren Gegner zum Kläger zu machen oder nach Anhörung Ihrer Verteidigung ein Urteil nach Rechtslage zu fällen.
von henrik.p am 03.03.2015
Wenn jemand dreimal vorgeladen und hartnäckig die Erfüllung seiner Anwesenheitspflicht vernachlässigt hat, wird es nicht unpassend sein, entweder den Besitz der Güter, auf die er sich stützt, an Sie zu übertragen und den Gegner zum Kläger zu erklären oder nach Anhörung Ihrer Verteidigungen dasjenige zu urteilen, was die Rechtsvernunft gefordert hat.