Ut perfectius omnibus consulamus et nemini absentia vel potentia vel infantia penitus adversarii sui noceat, sed sit aliqua inter desides et vigilantes differentia, sancimus:
von cristina.w am 09.09.2014
Um die Interessen aller wirksamer zu schützen und sicherzustellen, dass niemand durch die Abwesenheit, Machtposition oder das jugendliche Alter seines Gegners vollständig benachteiligt wird, während gleichzeitig ein Unterschied zwischen den Sorgfältigen und den Nachlässigen gewahrt bleibt, setzen wir hiermit fest:
von sofi.s am 19.02.2016
Auf dass wir allen noch vollkommener Vorsorge treffen und niemandes Abwesenheit, Macht oder Rechtsunfähigkeit dem Gegner vollständig schaden möge, sondern ein Unterschied zwischen den Säumigen und den Wachsamen bestehe, verordnen wir: