Sancimus itaque nullo modo eorum mentionem vel in imperialibus donationibus vel in aliis omnibus de cetero fieri, sed et si quisquam per verbositatem aliquid tale inscripserit sive remiserit, nulla differentia sit.
von enes.9897 am 25.07.2019
Wir verordnen hiermit, dass künftig in kaiserlichen Schenkungen oder anderen Dokumenten keinerlei Erwähnung dieser Angelegenheiten erfolgen darf, und selbst wenn jemand solch ausschweifende Aussagen aufnimmt oder übermittelt, diese keine Gültigkeit haben werden.
von nala953 am 26.01.2014
Wir verfügen hiermit, dass in keiner Weise ihrer Erwähnung weder in kaiserlichen Schenkungen noch in allen anderen Angelegenheiten künftig Beachtung geschenkt wird, und selbst wenn jemand durch Wortreichtum etwas Derartiges verfasst oder übermittelt haben sollte, soll keinerlei Unterscheidung gelten.