Si voluntate domini in libertate morata est, cui fideicommissaria libertas debita fuerit, secundum senatus consultum et constitutiones ad id pertinentes civis romana facta ingenuos peperit.
von artur.9957 am 29.11.2020
Wenn eine Frau, der Freiheit durch ein Treuhandverhältnis versprochen wurde, mit Einwilligung ihres Herrn in Freiheit verblieb, wurde sie gemäß dem entsprechenden Senatsbeschluss und den kaiserlichen Verfassungen römische Bürgerin, und die Kinder, die sie gebar, wurden als frei geboren.
von henriette.w am 12.05.2023
Wenn sie gemäß dem Willen des Herrn in Freiheit verblieben ist, der eine treuhänderisch verbürgte Freiheit geschuldet war, entsprechend dem Senatsbeschluss und den dazugehörigen Verfassungen zur römischen Bürgerin geworden, hat sie freigeborene Kinder geboren.