Eodem iure pro temporum computatione observando et si posterior creditor anteriori creditori offere debitum paratus est et is creditor longaevam possessionis praescriptionem ei opponere conatur.
von andre.c am 25.06.2017
Nach demselben Rechtsgrundsatz zur Berechnung von Fristen, auch wenn ein nachrangiger Gläubiger bereit ist, die Schuld einem vorrangigen Gläubiger anzubieten und dieser Gläubiger versucht, ihm die langfristige Besitzeinrede entgegenzusetzen.
von luci.864 am 23.05.2023
Die gleiche Regel gilt für die Berechnung von Fristen, wenn ein späterer Gläubiger bereit ist, die Schuld an einen früheren Gläubiger zu zahlen, und dieser frühere Gläubiger versucht, die langfristige Besitzeinrede gegen ihn geltend zu machen.