Eodem etiam in eius valente persona, qui pignus vel vel hypothecam non a suo debitore, sed ab alio per longum tempus possidente nititur vindicare.
von joris932 am 13.06.2024
Dasselbe gilt auch für denjenigen, der ein Pfand oder eine Hypothek nicht von seinem Schuldner, sondern von einer anderen Person, die es seit langer Zeit besitzt, geltend zu machen versucht.
von rayan.866 am 25.02.2023
Die gleiche Regel gilt, wenn jemand versucht, ein verpfändetes oder hypothekarisch belastetes Eigentum zurückzufordern, und zwar nicht von seinem eigenen Schuldner, sondern von jemandem, der es über einen langen Zeitraum in Besitz gehabt hat.