Cum enim multa privilegia augusta fortuna meruit et in donationibus sine insinuatione gestorum omnem firmitatem habentibus et super rebus, quas pro tempore serenissimus princeps divinae augustae constante matrimonio donaverit vel ipse a serenissima augusta per donationis titulum consequatur, ut maneat ilico donatio plena, nullo alio adfirmationis tempore expectando, ita et hoc videatur imperiale esse privilegium.
von matheo824 am 23.12.2019
Da der kaiserliche Status mit zahlreichen Privilegien einhergeht, einschließlich des Rechts, rechtsgültige Schenkungen ohne formelle Registrierung vorzunehmen, und in Bezug auf Eigentum, das der Kaiser der Kaiserin während ihrer Ehe schenken kann oder das er von der Kaiserin als Geschenk erhält, werden diese Schenkungen sofort wirksam, ohne auf einen Bestätigungszeitraum warten zu müssen, da dies ebenfalls als kaiserliches Privileg betrachtet werden sollte.
von marlen.821 am 18.01.2017
Denn wenn die kaiserliche Gunst viele Privilegien verdient hat, sowohl bei Schenkungen, die vollständige Gültigkeit ohne Einreichung von Urkunden besitzen, als auch bei Angelegenheiten, die der erhabenste Herrscher der göttlichen Augusta während der Ehe geschenkt hat oder die er selbst von der erhabensten Augusta durch den Titel der Schenkung erhält, so dass die Schenkung sofort vollständig bleibt, ohne dass eine weitere Bestätigung erwartet wird, soll dies auch als kaiserliches Privileg betrachtet werden.