Sicut enim dos propter nuptias fit et sine nuptiis quidem nulla dos intellegitur, sine dote autem nuptiae possunt celebrari, ita et in donationibus, quas mariti faciunt vel pro his alii, debet esse aperta licentia et constante matrimonio talem donationem facere, quae quasi antipherna possit intellegi et non simplex donatio.
von jolie.w am 03.11.2015
Denn wie eine Mitgift wegen der Ehe existiert und tatsächlich keine Mitgift ohne Ehe verstanden wird, die Ehe jedoch ohne Mitgift gefeiert werden kann, so sollte es auch bei Schenkungen, die Ehemänner selbst machen oder andere für sie tätigen, eine klare Erlaubnis geben, auch während einer bestehenden Ehe eine solche Schenkung zu machen, die als Gegengabe (Antipherna) und nicht als einfache Schenkung verstanden werden kann.
von adrian914 am 06.10.2014
Wie eine Mitgift aufgrund einer Ehe existiert - und während man keine Mitgift ohne Ehe haben kann, eine Ehe aber ohne Mitgift stattfinden kann - so verhält es sich auch mit Schenkungen: Ehepartner oder andere in ihrem Namen sollten eindeutig berechtigt sein, während der Ehe Schenkungen zu machen, die als Gegenmitgift und nicht als einfache Schenkungen betrachtet werden können.