Quod tempus, si ex alicuius persona de petitorum parte restitutionis praetendatur auxilium, deducto eo, quo, si quid fuerit gestum, succurri solet, residuum computari rationis est.
von keno.9863 am 05.01.2019
Wenn jemand im Namen der Antragsteller Restitution fordert, ist es angemessen, die verbleibende Zeit zu berechnen, nachdem der Zeitraum abgezogen wurde, in dem normalerweise Hilfe gewährt wird, falls irgendeine Handlung unternommen wurde.
von ahmad.l am 24.03.2023
Welcher Zeitraum, wenn von einer Person aus dem Teil der Antragsteller die Hilfe der Restitution beansprucht werden soll, wobei der Zeitraum abgezogen wird, in dem, falls etwas unternommen worden wäre, üblicherweise Hilfe geleistet wird, soll nach Vernunft der Restbetrag berechnet werden.