Praescriptione bona fide possidentes adversus praesentem annorum decem, absentem autem viginti muniuntur.
von luna.e am 17.06.2024
Personen, die Eigentum in gutem Glauben besitzen, werden durch Verjährung gegen einen anwesenden Eigentümer nach zehn Jahren und gegen einen abwesenden Eigentümer nach zwanzig Jahren geschützt.
von marcus.931 am 10.12.2021
Kraft Verjährung werden Besitzer in gutem Glauben gegen einen anwesenden [Eigentümer] von zehn Jahren und gegen einen abwesenden [Eigentümer] von zwanzig Jahren geschützt.