Emptor bona fide contra praesentem decennii praescriptione, cuius initio contestationem haberi sufficit, posteaquam suam impleverit intentionem petitor, adhibita probatione iustae possessionis defensus absolvi recte postulat.
von hugo.9917 am 17.02.2015
Ein Käufer, der in gutem Glauben gehandelt hat, kann zu Recht die Abweisung von Ansprüchen gegen eine gegenwärtige Partei innerhalb der zehnjährigen Verjährungsfrist verlangen, vorausgesetzt, es gab einen ursprünglichen Streitfall, nachdem der Kläger seinen Fall dargelegt und der Käufer einen rechtmäßigen Besitz nachgewiesen hat.
von jona.m am 03.12.2015
Ein Käufer in gutem Glauben kann gegen einen Anwesenden mittels zehnjähriger Verjährung, bei der es ausreicht, am Beginn eine Anfechtung zu haben, nachdem der Antragsteller seine Absicht erfüllt und den Nachweis eines rechtmäßigen Besitzes erbracht hat, zu Recht verteidigt die Freisprache verlangen.