Si possessio inconcussa sine controversia perseveraverit, firmitatem suam teneat obiecta praescriptio:
von clara.w am 05.02.2022
Wenn der Besitz ungestört und ohne Streitigkeit fortbestanden hat, soll die eingereichte Einrede ihre Rechtskraft behalten:
von nelly8911 am 12.09.2018
Wenn der Besitz unangefochten für die erforderliche Zeitspanne fortbesteht, sollte die Einrede der Verjährung als gültig betrachtet werden: