Et quia humanitatis nostrae est prospicere egenis ac dare operam, ut pauperibus alimenta non desint, salaria etiam, quae sacrosanctis ecclesiis in diversis speciebus de publico hactenus ministrata sunt, iubemus nunc quoque inconcussa et a nullo prorsus imminuta praestari liberalitatique huic promptissimae perpetuam tribuimus firmitatem.
von victoria.t am 17.02.2019
Und weil es zu unserer Menschlichkeit gehört, für die Bedürftigen zu sorgen und Bemühungen zu unternehmen, damit den Armen die Nahrung nicht fehle, befehlen wir auch, dass die Gehälter, die den heiligsten Kirchen bisher in verschiedenen Formen aus öffentlichen Mitteln gewährt wurden, nunmehr ungeschmälert und von niemandem verringert weiterhin geleistet werden, und wir verleihen dieser höchst bereitwilligen Großzügigkeit eine ewige Beständigkeit.
von katarina.832 am 14.03.2018
Da es unsere menschliche Pflicht ist, sich um Bedürftige zu kümmern und sicherzustellen, dass den Armen keine Nahrung fehlt, ordnen wir hiermit an, dass die Zahlungen, die bisher in verschiedenen Formen aus öffentlichen Mitteln an die heiligen Kirchen geleistet wurden, ohne jegliche Kürzung fortgeführt werden, und wir etablieren diese großzügige Verfügung dauerhaft.