Omnes sane pragmaticas sanctiones, quae contra canones ecclesiasticos interventu gratiae et ambitionis elicitae sunt, robore suo et firmitate vacuatas cessare praecipimus.
von Jannick am 22.10.2020
Wir befehlen hiermit, dass alle pragmatischen Sanktionen, die gegen kirchliche Kanones durch Intervention von Gunst und Ehrgeiz erwirkt wurden, ihrer Kraft und Festigkeit beraubt, außer Kraft treten.
von ela.8896 am 14.10.2016
Wir verfügen, dass alle pragmatischen Sanktionen, die durch Günstlingswirtschaft und ehrgeiziges Eingreifen gegen kirchliche Gesetze erwirkt wurden, ihrer Kraft und Gültigkeit verlustig gegangen, außer Kraft treten sollen.