Tempus expeditionis adversus petitiones, si quae competisse iuste probari possunt, praescriptionem non parit.
von finia.912 am 22.12.2018
Die Militärdienstzeit begründet keine Verjährungsfrist gegen Ansprüche, die rechtlich nachweisbar sind.
von nathan9819 am 05.08.2018
Die Zeit der Rechtsverfolgung gegen Ansprüche, sofern diese als rechtmäßig nachweisbar gelten können, begründet keine Verjährung.