Adversus petitiones adversarii si quid iuris habes, uti eo potes.
von jette.9839 am 09.09.2015
Wenn Sie rechtliche Ansprüche gegen die Forderungen Ihres Gegners haben, können Sie diese geltend machen.
von casper.8886 am 28.02.2017
Gegen die Anträge des Gegners kannst du, wenn du ein Recht hast, dieses geltend machen.