Si quas petitiones adversus pupillos tuos habes, dirigere eas potes, adsistentibus causamque defendentibus contutoribus tuis, cum et, si alios tutores non haberent, ad hoc genus litis defendendae curatores accipere deberent.
von emil964 am 03.12.2021
Wenn Sie Ansprüche gegen Ihre Mündel haben, können Sie diese verfolgen, während Ihre Mitvormünder assistieren und den Fall verteidigen, da selbst wenn sie keine anderen Vormünder hätten, ihnen für diese Art von Klage spezielle Vormünder zugewiesen werden müssten.
von phil8962 am 20.06.2020
Sollten gegen Ihre Mündel Klagen vorliegen, können Sie diese mit Unterstützung und Verteidigung Ihrer Mitvormund(t)en führen, da selbst wenn diese keine anderen Vormünder hätten, sie für diese Art von Rechtsstreit Kuratoren erhalten müssten.