Suspectos tutores ex dolo, non etiam eos, qui ob neglegentiam remoti sunt, infames fieri manifestum est.
von selina.q am 01.05.2021
Es ist offensichtlich, dass Vormünder, die aufgrund betrügerischen Verhaltens abgesetzt werden, in Schande fallen, nicht jedoch diejenigen, die wegen Fahrlässigkeit entlassen werden.
von josef.k am 27.10.2017
Es ist offensichtlich, dass verdächtige Vormünder wegen Betrugs, nicht aber jene, die aufgrund von Fahrlässigkeit abgesetzt wurden, ehrlos werden.