An tibi partis fundi paterni vindicatio competat, is cuius de ea re notio est aestimabit.
von elina.s am 14.02.2023
Ob Ihnen eine Vindikation eines Teils des väterlichen Erbes zusteht, wird derjenige beurteilen, dessen Zuständigkeit für diese Angelegenheit besteht.
von yasmin.g am 18.11.2018
Der Richter mit Zuständigkeit in dieser Angelegenheit wird entscheiden, ob Sie einen rechtmäßigen Anspruch auf Ihren Anteil am Erbe Ihres Vaters haben.