Si adversus privatos in integrum restitutionem tam tu quam fratres tui desideratis, praesidis provinciae viri clarissimi notio est isque causa cognita aestimabit, an auxilium quod imploratis conferri in vos debeat.
von christin838 am 14.12.2017
Wenn Sie und Ihre Brüder gegen Privatpersonen eine vollständige Wiederherstellung wünschen, liegt dies zur Prüfung beim hochgeachteten Provinzgouverneur, der nach Untersuchung des Falls bestimmen wird, ob die von Ihnen erbetene Hilfe gewährt werden sollte.
von eliana.905 am 06.04.2018
Wenn du und deine Brüder gegen Privatpersonen eine rechtliche Wiederherstellung anstreben, fällt die Angelegenheit in die Zuständigkeit des Provinzgouverneurs, der den Fall prüfen und entscheiden wird, ob euch die erbetene Unterstützung gewährt werden sollte.