Si res tuas commodavit aut deposuit is, cuius precibus meministi, adversus tenentem ad exhibendum vel vindicatione uti potes.
von konstantin.k am 07.07.2020
Wenn derjenige, dessen Bitten du in Erinnerung hast, deine Sachen verliehen oder hinterlegt hat, kannst du gegen den Besitzer eine Klage auf Herausgabe oder Vindikation erheben.
von andre.e am 03.05.2021
Wenn jemand, dem Sie einst geholfen haben, Ihre Gegenstände entliehen oder aufbewahrt hat, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um diese entweder gerichtlich vorweisen zu lassen oder von demjenigen, der sie nun besitzt, zurückzufordern.