Si igitur desertam praediorum possessionem non derelinquendi adfectione transacto tempore non coluisti, sed ex metus necessitate culturam eorum distulisti, praeiudicium tibi ex transmissi temporis iniuria generari non potest.
von samu.c am 11.10.2024
Wenn Sie Ihre landwirtschaftliche Liegenschaft nicht deshalb nicht bewirtschaftet haben, weil Sie sie aufgeben wollten, sondern weil Sie aus Angst gezwungen waren, deren Bewirtschaftung zu verzögern, kann der Zeitablauf nicht gegen Sie verwendet werden, um einen rechtlichen Nachteil zu begründen.
von karlotta9815 am 12.08.2024
Wenn daher der verlassene Besitz der Ländereien nicht mit der Absicht des Aufgebens während der vergangenen Zeit nicht bebaut wurde, sondern aus der Notwendigkeit der Furcht die Bewirtschaftung derselben verschoben wurde, kann aus der Verletzung der vergangenen Zeit kein Präjudiz gegen Sie erzeugt werden.