Sed sit plenissimus et legitimus quisque dominus sive servi sui sive aliarum rerum ad se pertinentium.
von rose.z am 16.10.2021
Doch sei jeder der vollständigste und rechtmäßigste Herr, sei es über seinen Sklaven oder über andere Dinge, die zu ihm gehören.
von yasmin.928 am 03.02.2016
Aber jeder sollte vollständiges und rechtmäßiges Eigentum sowohl an seinen Sklaven als auch an allen anderen ihm gehörenden Besitztümern haben.