Antiquae subtilitatis ludibrium per hanc decisionem expellentes nullam esse differentiam patimur inter dominos, apud quos vel nudum ex iure quiritium vel tantummodo in bonis reperitur, quia nec huiusmodi esse volumus distinctionem nec ex iure quiritum nomen, quod nihil aenigmate discrepat nec umquam videtur neque in rebus apparet, sed est vacuum et superfluum verbum, per quod animi iuvenum, qui ad primam veniunt legum audientiam, perterriti ex primis eorum cunabulis inutiles legis antiquae dispositiones accipiunt.
von nicole.i am 18.12.2022
Indem wir den Spott alter Subtilität durch diese Entscheidung vertreiben, dulden wir, dass es keinen Unterschied gibt zwischen den Herren, bei denen entweder bloßes Eigentum nach dem ius Quiritium oder nur Besitz gefunden wird, weil wir weder eine solche Unterscheidung noch den Namen aus dem ius Quiritium wollen, der sich nichts von einem Rätsel unterscheidet und niemals gesehen noch in den Dingen erscheint, sondern ein leeres und überflüssiges Wort ist, durch welches die Geister der Jugendlichen, die zum ersten Hören der Gesetze kommen, erschrocken aus ihren ersten Wiegen nutzlose Verfügungen des alten Rechts empfangen.
von marina.z am 02.08.2017
Durch diese Entscheidung schaffen wir diese unnötig komplizierten alten Regelungen ab und lassen keine Unterscheidung mehr zwischen Eigentümern zu, unabhängig davon, ob sie den Besitz nach Quiritarrecht oder nur als Nutzungsberechtigte innehaben, da wir weder diese Art der Unterscheidung noch den Begriff des Quiritarrechts wollen, der nichts weiter als ein Rätsel ist, das in der Praxis niemals auftaucht, sondern nur eine leere und überflüssige Phrase darstellt, die dazu dient, Rechtsstudenten von Beginn ihres Studiums an zu verwirren, indem sie gezwungen werden, nutzlose alte Rechtsbegriffe zu lernen.